Die Verschachtelung der Schleiereulen

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Für das, was sich liest wie der Titel eines Pycho-Thrillers, gibt es eine einfache Erklärung.

In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei Schleiereulen-Brutkästen (nicht Schachteln).

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Beide wurden in diesem Jahr vom gleichen Schleiereulenpaar in Anspruch genommen, weil die Dohlen – wie in den letzten Jahren – sie nicht störten.

Anfang Juni, am 6.6.20 wurde bereits die erste Brut aus dem Kirchendachkasten, die von der männlichen Eule versorgt wurde, von Jörn Weiß beringt.

Da hatte die Schleiereulenhenne bereits 3 Eier (am 30.5., 2.6., 5.6.) im häuslichen Brutkasten gelegt und im weiteren Verlauf bis zum 15.6.20 noch vier weitere Eier.

Hier ist der Beweis:

In an Mäusen reichen Jahren finden Schleiereulen genügend Nahrung, um zeitlich versetzt, zwei Bruten zu betreuen. Die erste Brut ist noch nicht flügge, dann kann das Schleiereulenweibchen bereits neue Eier legen und ausbrüten, während das Männchen sich um die ersten Nestlinge kümmert.

Bis zum 15.7.20 waren alle 7 Küken aus ihren Eiern geschlüpft.

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Wenn es in unserer Nachbarschaft einen Zuwachs von 7 neuen Geschöpfen gibt, erregt das  Aufmerksamkeit, besonders wenn es sich um die Beringung der besagten Schachtelbrut handelt.

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Hier holt Jörn Weiß alle 7 Küken behutsam aus dem Kasten, …

…um sie behutsam ins Blau einer schwedischen Möbelfirma zu betten.

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Die Beringung ließen die kleinen Schleiereulen als nachtaktive Tiere in stoischer Ruhe über sich ergehen. Obwohl: Jörn Weiß wußte aus einer ähnlichen Beringung in Dirmstein zu berichten, dass sich dort eine sehr lebhafte und gestresste kleine Kükenmeute nur sehr schwer dieser Zeremonie unterwerfen wollte.

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So eine Kirchturmnähe bleibt auch für Schleiereulen nicht ohne spirituellen Einfluss.

Hier scheinen die frisch beringten sieben kleinen Schleiereulen unter dem Dirigat des Ältesten das berühmte „Schleiereulen-Halleluja“ zu zelebrieren.

Text und Bildzusammenstellung: Wünnnenberg

Die Kamera Cyclone HD wurde von upcam zur Verfügung gestellt.

Da blüht die Wiese an der Friedhofsmauer

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Was Mitte Mai aus diesem Behältnis voller Wiesensamen großzügig gesät wurde, hat sich nun zu voller Pracht entfaltet.

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Vom zertifizierten Wassertechniker Ploch unter Zuhilfenahme 100 m langer Wasserschlauchleitungen liebevoll bewässert und erwartungsvoll angekündigt, …

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… tragen nun die 2000 Euro für die Pflanzaktionen ( u.a. auch diese Blühwiese) aus dem Förderprogramm „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ sichtbare und für Insekten nützliche Ergebnisse.

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Text und Bilder: H. Wünnenberg

Schleiereulentaufe im Kirchendach

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Es ist bekannt, dass unsere kleine Naturschutzgruppe ein interessiertes und wachsames Auge auf das Schleiereulenleben im Kirchturm hat. Im auf einem Nachbarhaus installierten Eulenkasten wird das Leben und Treiben der Eulen sogar rund um die Uhr videoüberwacht; so sind wir über den Wachstumzustand der Eulenbrut bestens informiert.

Der Kasten im Kirchturmdach wurde Ende Mai kontrolliert. In einer Ecke des Kastens war ein kleines Knäuel mit mindestens fünf Küken zu erkennen, zusammen gekuschelt in einer Wärmepyramide, die die Küken einnehmen, wenn die Elterntiere abwesend sind.

Für den 6.6.2020 war die Beringung der kleinen Schleiereulen festgesetzt, durchgeführt von Jörn Weiß, unserem von der Vogelwarte Radolfzell lizensierten Beringer.

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01.wEntnahme

Durch Dohlen herein getragenes Reisig, war der Nistkasten in zwei Hälften geteilt. In jeder verbarg sich eine Wärmepyramide von Eulenküken.

Schließlich wurden sieben kleine Eulen geborgen.

Wenn kräftige Männer kleine Eulenküken in ihre Pranken nahmen, droht diesen zarten flaumigen Wesen keinerlei Gefahr. Die etwas älteren Eulen lassen sich in die Hand nehmen, die jüngeren stellen sich einfach tot und bleiben auf dem Rücken liegen, bis sie beringt werden.

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Frisch beringte Schleiereulenküken müssen traditionell eine ausgedehnte Parade über sich ergehen lassen.

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10 Tage später brachten zwei Kinder eine der kleinen Schleiereulen in einem Karton herbei. Sie hatten sie unter dem Flugloch des Kirchdaches gefunden, offensichtlich war sie herunter gefallen.

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Sie wurde wieder zu ihren Mitküken gesetzt, die in zwei Wärmepyramiden im Nistkasten hockten – setzte sich jedoch sofort wieder auf Reisig unweit des Fluglochs – offensichtlich eine abenteuerlustige kleine Eule.

Im Kasten des benachbarten Hauses werden jetzt 6 Eier bebrütet. Da sich die Paarungsaktivitäten der beiden Alten – wie die Kamera zeigt – reduziert haben, gehen wir davon aus, dass keine weiteren Eier gelegt werden.

Zwei Bruten – sieben geschlüpfte und sechs noch im Ei befindliche – das ist eine stolze Reproduktionsrate für ein Schleiereulenpaar.

Text: Wünnenberg

Da blüht uns noch was

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Haben Sie schon mal von Wiesenschwingel, von Horstrotschwingel, von Platthalmrispe gehört. Nein?

Aber die Wiesenflockenblume, den Wiesen-Pippau, das liebliche Mädesüss, oder den Blut-Weiderich kennen Sie doch bestimmt.

Wenn nicht, gedulden Sie sich bitte noch ein paar Monate, bis sich die ganze Pracht dieser Saatmischung auf der ersten Blühwiese in Obersülzen an der Kirche unterhalb der Friedhofsmauer entfalten wird.

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Bereits im Juni 2019 hatte die RHEINPFALZ in diesem Artikel von der Veranstaltung in der VG Leiningerland über die Möglichkeiten von „Grünflächen als Steuerungselement einer klimagerechten Stadtentwicklung“ berichtet.

Im Rahmen der Dorfmoderation (Dorfbild) wurde von der Obersülzer Gemeindespitze, Herrn Lehmann, die Möglichkeit entwickelt, im Dorf auf Flächen die eh da sind, Blühwiesenstreifen anzulegen, die dem Insektenschutz dienen und das Auge des Bürgers erfreuen. Nach sorgfältiger Überprüfung der durch den Landschaftsexperten Breivogel bereitgestellten Saatgutalternativen entschieden sich die Dorfgremien für die obige Mischung.

Die Finanzierung erfolgt aus einem Landes-Fond, aus dem antragsberechtigte Bürger und Vereine schöpfen können, wenn sie sich aktiv – in diesem Falle unsere kleine Naturschutzgruppe – an solchen Projekten beteiligen. 

Und so konnten Herr Lehmann und Mitglieder von Bach-und-Baum-e.V. am Samstagmorgen, 17.5.2020, den Aufmarsch des Landschaftsgartenexperten Breivogel mit seinem schweren Saatgerät an der bereits von Herrn Uebel hergerichteten Fläche hinter der Friedhofsmauer erleben.

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Herr Breivogel informierte kurz über die Entwicklung der inzwischen fest etablierten Blühwiesenbewegung, die Samenspezialitäten und die Entwicklung einer Blühwiese unter den Bedingungen des hiesigen Bodens.

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Nach einer Maschineneinweisung übernahm der Vertreter der Dorfexekutive, Herr Ploch, sein erstmaliges  Kommando über den Saatprozess, ….

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… den er in souveräner Art und Weise absolvierte.

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Uns bleibt die freudige Erwartung auf die sich voll entwickelnde Pracht der ersten Blühwiese Obersülzens.

Text und Bilder: Wünnenberg

Bäume der Hoffnung (Robinie und Amberbaum)

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Es muss einmal in aller Bescheidenheit, wie es unserer kleinen Naturschutzgruppe ziemt, gesagt werden, dass wir die Mitgliederbeiträge und Spenden unseres Vereins recht gut zum Wohle der Natur Obersülzens einsetzen.

2014 wurde am Landgrabenufer (Wormser Weg) eine Traubenkirsche (damaliger Baum des Jahres) gepflanzt. 2017 folgte eine Sommerlinde (Baum des Jahres 1991) als Seniorenbaum auf dem vorderen Friedhofsgelände, und 2019 wurde am diesseitigen Ufer des Landgrabens als Ehrenbaum für Ulrich Heinze eine Flatterulme ihrem Wachstum überlassen.

Diese schöne Tradition haben wir in den späten Märzwochen 2020 fortgesetzt.

„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch mein Apfelbäumchen pflanzen“ – so Luther diesen Spruch denn jemals in die Welt gesetzt hat, – so muss das seiner Erfahrung nach mit mühseligem Tun verbunden gewesen sein: Baum besorgen, Spaten schleifen, tiefes Pflanzloch in womöglich steinigen Grund graben – und das in Hast: denn der Weltuntergang ist nahe.

Gottlob leben wir in bequemeren Zeiten. Da kommt ein erfahrenes Mannespaar der Gärtnerei Breivogel mit schwerem Gerät, das imstande ist, beliebig große und beliebig tiefe Pflanzlöcher auszuheben und – schwupps – einen jungen Baum auf dem Altfriedhof unweit des Turmes der Obersülzer Kirche der Erde zu übergeben.

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Eine kurze Drehung nach Osten und zwischen Kirche und südlicher Begrenzungsmauer passiert die gleiche Prozedur.

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Und da stehen sie nun – die ROBINIE – für die an dieser Stelle abgestorbene Linde – und der AMBERBAUM (Liquidambar styraciflua).

Die deutsche Bezeichnung „Robinie“ – der Baum des Jahres 2020 – trägt den Namen des Botanikers Jean Robin, der die ersten Robinien-Samen 1601 von Nordamerika nach Paris brachte. Er pflanzte unweit von Notre-Dame zwei Robinien, die als die ältesten Bäume von Paris angesehen werden. Die ältere mit einem Stammumfang von 3,90 m wurde im 1. Weltkrieg durch Bombeneinwirkung stark zerstört; sie blüht aber immer noch.

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Die Robinie ist anspruchslos und verhindert durch ihr in die Breite gehendes Feinwurzelwerk Bodenerosionen. Das ist bei uns sehr gut zu sehen in der sich nach tief unten windenden Straße von Großkarlbach nach Freinsheim. Die schroffen Seitenhänge sind bepflanzt mit stabilisierenden Robinien.

Die Robinie wird auch als Bienenweide angepflanzt. Nördlich von Maxdorf brummt und summt es im Sommer in den Robinien. Dort produzieren Bienen einen hellen, klaren, milden und dank des hohen Fruktosegehalts über Jahre nicht kristallisierenden Honig. Meist wird er unter dem irreführenden Namen Akazienhonig vermarktet.

Eine ausgezeichnete und umfassende Darstellung der Robinie kann in dem ROBIN WOOD-magazin, Nr. 143/4.2019, Seite 20ff eingesehen werden.

Noch sieht er ein wenig spillerig aus, der AMBERBAUM, (Liquidambar styraciflua  Worblesdon ) klein und unauffälig an der süd-östlichen Kichenecke.

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©️Wünnenberg

Was man so liest über ihn, dann scheint er etwas zu haben, etwas begehrlich Duftendes.

Süskind, Patrick: Das Parfum, Zürich: Diogenes 1985, S. 193

„In ihr komponierte er rasch ein anderes Parfum, eine Art Kopie des ersten, das ebenfalls aus frischen und aus blumigen Elementen bestand, bei dem jedoch die Basis nichts mehr von dem Hexensud enthielt, sondern ganz konventionell etwas Moschus, Amber, ein klein wenig Zibet und Öl von Zedernholz.“

Wenn man seine Blätter zwischen den Fingern zerreibt, dann duftet er nach – na, eben nach Amber.

Da der Amber aus Amerika kommt, hatte man sich dort schon längst seiner Düfte bemächtigt. Angeritzt entlässt der Amber aus seiner Rinde Storax, einen Saft, der als Kaugummigrundstoff Verwendung fand.

In etwa 20 Jahren ist unser Amber groß; er wächst 20 – 40 cm jedes Jahr, blüht von April bis Mai. Bis dahin hat sein Samen 25 Vogelarten, wenn es sie dann noch gibt, gute Nahrung gegeben.

Dank seiner Robustheit gegen Hitze und Klimawandel wird er künftigen Obersülzer Generationen Schönheit und auch Schatten spenden.

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Und im Herbst prangt er in einer wunderschönen Herbstfärbung – Indian Summer in Obersülzen.

Wer Bäume setzt, obwohl er weiß, dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird, hat zumindest angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen.“  (Tagore, Literaturnobelpreis  1913)

Text: Wünnenberg

Im Juni den Schwirrflug der Libellen bewundern

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Wer im Juni am Landgraben entlang geht, ist überrascht von der Vielzahl von Libellen, die in Bachnähe aber auch im Wiesengelände umher schwirren. 

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Ihr schwirrender Flug ist für das Auge kaum wahrnehmbar. Die Flugkünste von Libellen sind atemberaubend. Sie können extrem schnell beschleunigen, aus vollem Flug abbremsen und plötzlich die Richtung ändern. Ihre Flugkünste ähneln mehr einem Hubschrauber als einem Flugzeug. Sie zu fotografieren ist  extrem schwierig. Wer es versuchen will, ist darauf angewiesen, den Moment abzupassen, wenn sich die Libelle einmal nieder lässt. Friedel Sauer ist das im letzten Jahr bei einer  gebänderten Prachtlibelle (Calopterix splendens) gelungen:

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Die Gebänderte Prachtlibelle ist die häufigste Art, die am Landgraben vorkommt. Sie benötigt zur Vermehrung Unterwasservegetation, die auch aus dem Wasser herausragt. Dass deshalb  z.B. am Sausenheimer Graben vor der Unterquerung der Hauptstraße keine Libellenfauna möglich ist, versteht sich daher von selbst. Allzu gründliche Reinigungen der Gewässer (Ausbaggern!) verhindern das Aufkommen von Libellen. 

Von den etwa 85 Libellenarten, die in Deutschland vorkommen, konnten wir am Landgraben 2018 außer der Gebänderten Prachtlibelle noch 3 weitere Arten feststellen  (BLOG 24.6.2018: Geotag der Artenvielfalt in Obersülzen). Die Blaue Federlibelle (Platycnemis pennipes) und der Südliche Blaupfeil  (Orthetrum brunneum) konnten damals von Teilnehmern fotografiert werden (siehe BLOG). Außerdem bestimmten die Teilnehmer noch die  Große Königslibelle (Ana imperator):

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Quartl CC BY 3.0 (Wikipedia)

Bei einer durch das Landesamt für Umwelt durchgeführten amtlichen Gewässergüteuntersuchung im Jahr 2012 wurde neben der Larve der Gebänderten Prachtlibelle auch eine Larve des Spitzenflecks  (Libellula fulva) gefunden.

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Christian Fischer CC BY-SA 3.0 (Wikipedia)

Alle Libellenarten stehen unter Naturschutz.

Bei der letzten Untersuchung  (2017) war dies nicht mehr der Fall. Der Landgraben  verfehlt  immer noch, wie  alle anderen Bäche in der Vorderpfalz  die von der EU vorgegebenen Gewässergütekriterien. Hoffen wir, dass das beabsichtigte Gefahrgutreinigungslager in Grünstadt sich nicht auf die Wassergüte des Landgrabens auswirkt und der Landgraben eine Oase in der Folienwüste des Spargelanbaus bleibt.

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F. Sauer

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B. Haas

Text: B. Haas

 

Nichts sehen, nichts hören, nichts sprechen?

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So froh uns der mit Macht einsetzende Frühling auch stimmt, so unfroh verbleibt in unserem Kurzzeitgedächtnis der brachiale Verwüstungsschlag am Landgraben vom Februar dieses Jahres zurück, der viele Menschen im Dorf – so hört man`s „uff de Gass`“ – entsetzt hat.

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Dass unsere beiden örtlichen Mandatsträger diese Maßnahme in Auftrag gegeben haben und sie alle zwei Jahre in Zukunft wiederholen wollen, haben sie inzwischen verlautbart. Wer diese Maßnahme nun ausgeführt hat, bleibt jedoch im Dunkeln.

Uns geht es nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen. Wir wollen nur sicherstellen, dass dieser Jemand nicht noch einmal gegen

  • das Landesnaturschutzgesetz,
  • alle Grundsätze der „Unterhaltungspflege nach DIN 18919“,
  • die Vereinbarung (LBM, VG, Untere Landespflegebehörde) vom  22.11.2010 nach    der der Gewässerzweckverband-Isenach für die Mahd und die Gehölzpflege des Landgrabens zuständig ist,

verstoßen kann.

In diesem Sinne haben wir uns an die dafür zuständigen Stellen gewandt mit der Bitte um Stellungnahme – bisher mit folgendem Ergebnis:

Datum an              Behörde                                                Antwort

19.2.19                    VG Grünstadt /Tolkendorf                                    0

4.3.19+19.3.19       Verbandsbürgermeister Rüttger /

                                 schriftlich mit Unterlagen                                    0

19.2.19+21.2.19.    Kreis Bad Dürkheim                                               0

18.2.19+21.2.1.      Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd

                                 Neustadt – Referat 34                                              0

19.2.19+21.2.19.    Gewässerzweckverband-Isenach                        0

Selbst wenn berücksichtigt werden muss, dass die mit diesem Sachverhalt befassten Herren – es sind ja meist Herren – viel viel Arbeit haben, ist die Zeit vom 18.2.2019 bis heute für die Beantwortung unserer Fragen und Einwände doch reichlich bemessen. 

Fast könnte dieser Eindruck entstehen:

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Aber da alle mit diesen Sachverhalten befassten Herren des zuständigen öffentlichen Dienstes gemäß ihrer Verpflichtung und sogar ihrem Amtseid nach Recht und Gesetz ihren Dienst tun, muss diesem Eindruck natürlich energisch widersprochen werden.

Es ist schlicht undenkbar, dass unsereins sich in unserem perfekt durchorganisierten Verwaltungsstaat, um simple Auskünfte über behördliche Maßnahmen zu erhalten, an den Bürgerbeauftragten wenden oder gar eine Strafanzeige wegen massiven Verstosses gegen das Landesnaturschutzgesetz  erstatten muss.

Kriegseinsatz gegen die Natur am Landgraben (2)

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Seitdem wir am 18. Februar 2019 ( hier ) die Verwüstungen am Landgraben aufzeigten und die Rheinpfalz (Unterhaardter Rundschau) am 7.3.2019 berichtete, haben sich nicht wesentlich neue Information ergeben. 

Wir wissen zwar (unsere Anfragen an obere, untere Naturschutzbehörde und die VG sind noch nicht beantwortet), dass unsere örtlichen Mandatsträger die Schreddermaßnahmen entlang dieses seit mindestens 15 Jahren unberührten Stückes Natur am Landgraben verantworten, über die Ausführung nicht glücklich sind, aber auf die mildtätige Natur hoffen, die diese Schäden in ein paar Wochen mit Grün überdecken werden. Sie sehen es aber als notwendig an, die Aktion alle zwei Jahre zu wiederholen. Nach 15jährigen Dornröschenschlaf soll dieses Stück Landgraben alle zwei Jahre wieder so aussehen wie jetzt? Im übrigen habe man keine Zeit und Geld mit Motor- und Handsäge diese Arbeit zu erledigen. Wer diese „Arbeit“ der Zerstörung vorgenommen hat, bleibt weiter im Dunkeln.

Eine Begründung, die auf gesetzlichen Vorschriften von Bundes-, bzw. Landesnaturschutz-Gesetz, den Vorschriften für die Unterhaltungspflege nach DIN 18919 oder auf einem etwa vorhandenen Pflegeplan beruht, wird nicht gegeben.

Die Metapher vom „Kriegseinsatz gegen die Natur“ (nicht „Kriegsführung“ – genaues Lesen muss schon sein) trifft in diesem Zusammenhang schon zu.

Frieden ist die Abwesenheit von Gewalt. Im Umkehrschluss bedeutet das doch, dass jemand, einfach weil er die Macht hat, Gewalt gegen jemanden einsetzt, der sich nicht wehren kann, eine im weitesten Sinn kriegerische Handlung vollzieht.

Das ist auf dem Pausenhof so, wo sich der Schulschläger, weil er dicke Muskeln hat und sich einer Gruppe Mitschläger versichern kann, nicht anders als im geopolitischen Rahmen, wo ein Staat – einfach, weil er die Machtmittel besitzt – schwächere Staaten mit Krieg überzieht und das als notwendigen Kampf für die Menschenrechte bezeichnet.

Weil die Natur – im zur Debatte stehenden Landgraben mit seinen von Ulrich Heinze gesetzten Erlenbeständen – machtlos ist gegen die Maschinengewalt von Menschen, denen für ihr Tun angeblich Geld und Zeit fehlen, wird sie in Schutz genommen vom Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz – BNatSchG) und für uns in Rheinland-Pfalz vom Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) v. 2015.

Zu „Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege“  (§1) im LNatuSchG heißt es:

  1. Naturschutz verpflichtet Staat und Gesellschaft. Das Land sowie alle Personen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts wirken darauf hin, eigene und von Dritten überlassene Grundstücke im Sinne der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der jeweils geltenden Fassung zu bewirtschaften und den Flächenverbrauch zu minimieren. Die öffentliche Zweckbindung eines Grundstücks bleibt davon unberührt. Die Verwirklichung der Ziele umfasst auch, dauerhafte Schäden an Natur und Landschaft zu vermeiden und, soweit unvermeidbar, möglichst gering zu halten und bei der Beseitigung von entstandenen Schäden das Verursacherprinzip zu beachten.

Im BNatSchG (§39) wird ausdrücklich auf den Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hingewiesen:

(1) Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,

(2) wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,

(3) Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Das sind – sollte man meinen – gesetzliche, mühsam in einen allgemeinen Konsens erarbeitete Aussagen, die nach einem langen Gesetzentwicklungs- und -gebungsprozess Gültigkeit für die Gemeinschaft und damit auch für jeden Mandatsträger haben, der in diesen Zusammenhängen tätig wird – zumal er auf diese Gesetze vereidigt wurde.

Diese ganze unsägliche Geschichte der stupiden Eingriffe in die Natur ist uralt. Sie verfolgt uns seit Jahren. Wir zitieren mal aus unserem BLOG vom 27.2.2016:

„In unseren ökologisch rauen Gefilden sind wir`s gewohnt, dass Hecken- und Sträucherwerk entlang von Wegen gegen Februar mit Maschinengewalt zerhauen, gestutzt und geschreddert wird. Wir müssen zusehen, dass mit Kräutern, Gras und Blumen bewachsene „Betriebsgelände“ nach einem „Pflegeplan“ zweimal im Jahr ratzekahl kahl gemäht werden. Manchmal werden gesunde Bäume gefällt, manchmal verschwindet eine mit Steuergeldern bezahlte Streuobstwiese. All das natürlich aus bürokratisch gehärtetem guten Willen, aus Sicherheitsgründen und zur Verkehrssicherheit für überdimensionierte Traktoren und Vollernter – also zu unser aller Wohl: Wir haben`s nun einmal gern reinlich und bequem.“ – und kostengünstig.

Seit über 10 Jahren machen wir in diesem zu Debatte stehenden Gebiet am Landgraben fast jedes Jahr eine vogelkundliche Wanderung. Jedesmal wurde von den führenden Ornithologen der Reichtum und die Vielfalt der Vogelwelt nachgewiesen. Was HIER und HIER und auch HIER nachzulesen ist.

Man muss als Mandatsträger nun nicht unbedingt wissen, dass die Schweizer, was das Wesen, Befindlichkeit und angemessene Pflege von öffentlichen Pflanzen etwas weiter sind als wir – was wir bereits 2013 in unserem BLOG HIER ausführlich beschrieben haben.

Die Schweizer spinnen nicht, wenn sie – den Pflanzen – ausdrücklich Rechte zugestehen, weil die Pflanzen

  • Lebewesen sind,
  • den Tieren und uns verwandt sind, weil sie den langen Weg der Evolution bereits vor uns und mit uns gingen, sie stammen aus dem gleichen Zellmaterial der Urevolution,
  • eine eigene, sehr langsame Lebensform mit eigener Empfindungsebene bilden
  • und sie deshalb in unserer Welt eigene Anspruchsrechte haben.

Etwas von diesem Geist ist auch in unsere Naturschutzgesetze eingegangen. Das ist keine grüne Spinnerei, das beruht auf harten Ergebnissen der BioWissenschaften – und lässt sich bei Bedarf gern nachweisen.

Jeder Mandatsträger, der sich befugt fühlt, Maßnahmen in diesem alle Pflegemaßnahmen sprengenden Rahmen  zu verantworten und durchzuführen, muss jedoch grundsätzlich über seine Zuständigkeiten informiert sein.

Die Pflege des Uferstreifens mit den von Ulrich Heinze in jahrzehntelanger Arbeit gepflanzten Erlen fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde. Der Gewässerschutzzweckverband in Lambsheim hat das bisher in diskreter Weise selbst besorgt. Weshalb Angehörige des Arbeitstrupps dieses Zweckverbandes, in der letzte Woche – vielleicht auf unsere Intervention hin? – nach dem Rechten schauten, und sich erstaunt zeigten über die angestellten Verwüstungen, deren Ergebnisse teilweise im Landgraben landeten und von ihnen mit Gabeln herausgeholt und am Uferstreifen niedergelegt wurden mussten.

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Auch der Zugriff auf die dem Landgraben gegenüberliegende private Seite ist strittig. Als der hinter dem Zaun liegende Obsthof gegründet wurde, ist der Zaun nach innen  auf das Grundstück zurückgezogen worden, damit vor ihm – also zum Weg hin – eine Reihe von Haseln, Wildkirschen u.a. gepflanzt werden konnte. Wenn das so ist – und die Verlaufslinie zwischen den Grenzsteinen könnte das vielleicht bestätigen -, dann wäre mit dem zur Debatte stehenden Maschineneinsatz private Anpflanzungen beschädigt worden.

Das Argument, dass die im Weg befindlichen Revisionsschächte der Abwasserrohre zum Pumpwerk östlich des Weges frei bleiben müssten, galt mindestens 10 Jahre nicht. Jedes zur Revision notwendige Fahrzeug hatte vorher ungehinderten Zugang und kein Landwirt hat diesen Weg je benutzt, weil er schlicht zu keinem Feld führt.

Also – die Begründungen der Mandatsträger für die von ihnen als notwendig betrachteten maschinellen Eingriffe stehen bisher auf nicht nachvollziehbarem Grunde.

Dieser Landgrabenabschnitt fällt unter „Unterhaltungspflege nach DIN 18919“, in der die Vegetationstechnik im Landschaftsbau grundgelegt und die Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) ausführlich – und mit  Sicherheit orientiert an den Normen des BNatSchGesetzes – beschrieben und die also für öffentliche Maßnahmen ebenfalls bindend sind.

Wir als kleine Obersülzer Naturschutzgruppe Bach und Baum e.V. wollen niemand an den Pranger stellen.

Wir wollen nur, dass dieser völlig unnötige Eingriff in die Natur dieses Stückes Landgraben in Zukunft unterbleibt.

Wir wollen einen verbindlichen Pflegeplan, um einen etwaigen schonenden Beschnitt nach dem für zertifizierte Landschaftsgärtner entsprechend des BNatSchG aufgestellten Anforderungskataloges für die Unterhaltungspflegestufe dieses Habitates zu garantieren.

Wir wollen ihn deshalb verbindlich, weil unsere kleine „Naturschutzgruppe Bach und Baum e.V. Obersülzen“ gewissermaßen ein gebranntes Kind ist.

Vor Jahren musste die mit dichtem Schilf bewachsene Schilfkläranlage aufgegeben werden. Wir wollten das ökologisch wertvolle etwa 1/2 ha große Schilffeld erhalten wissen. In einer öffentlichen Bürgerversammlung wurde uns vom damaligen verantwortlichen Mandatsträger Niederhöfer versprochen, die dafür notwendige Bewässerung zu garantieren. Wir sollten ihm vertrauen, unsere Forderung nach einer schriftlichen Zusicherung sei doch deshalb nicht nötig.

Kein Tropfen Wasser – man ahnt es schon – ist in das wertvolle Schilffeld geflossen. Inzwischen ist es verschwunden und hat einer Brennnesselsteppe Platz gemacht, in dem ein Sprung Rehe ab und zu Unterschlupf finden kann.

2015 wurde gegen alles Recht eine Streuobstwiese südlich des Landgrabens mit einem Bagger zugunsten von ein paar kleinsten Bauplätzen abgeräumt. Auch damals will es niemand gewesen sein, der dem Baggerfahrer den Auftrag gegeben hat.

(Ganz nebenbei: Bis heute – seit 2015! – wird von uns moniert, dass noch immer einige der unrechtmäßig mit dem Bagger abgeräumten – später ersatzpflichtigen, aber nicht angegangenen – Bäume der Streuobstwiese nicht angepflanzt wurden. Die untere Naturschutzbehörde – so heißt es – ist bemüht.)

Und nun dieses Abholzen des Uferbewuchses und der damit verbundenen Zerstörung von 4 Meter hohen Erlen, die Ulrich Heinze vor Jahren gesetzt hat. Hinzu kommt die Zerschlägelung des Bewuchses mit Haseln, Wildkirschen u.a. auf oder an privatem Gelände auf der Nordseite des Weges.

Auch in Obersülzen stirbt die Hoffnung zuletzt – die Hoffnung, dass jahrzehntelanges Bachpaten-Engagement nicht weiter zerstört und andere Restbestände an Natur pfleglich – wie in den Naturschutzgesetzen vorgesehen – behandelt werden.

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Nestputzen in Obersülzer Parklandschaft

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Später als in den vergangenen Jahren kontrollierten wir unsere Nistkästen in dem privaten Park am Karlbacher Weg.  Der frühere Eigentümer ist im vergangenen Jahr im Alter von 95 Jahren verstorben. Mit den neuen Eigentümern konnten wir  die traditionelle Kontrolle, Reinigung und Pflege unserer 10 Nistkästen fortsetzen.

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( Zu den Kontrollen der vergangenen Jahre: HIER 2013  HIER 2014. HIER 2015 HIER 2017 HIER 2018 )

In dieser schönen  Parklandschaft befinden sich  Teiche, die von mancherlei Wasservögeln besucht werden (Reiher, Nilgänse, Enten, Rallen), wie uns der Eigentümer berichtete. Sie „besuchen“ dort  Fische und Amphibien  und tun sich an ihnen gütlich.

Wie in den vergangenen Jahren waren die Nistkästen nur teilweise von Vögeln belegt. Federn wiesen auf Rotschwanz und Meisen hin. Moosnester zeigen, dass sich auch Bilche darin wohl fühlten.

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Wir danken dem neuen Eigentümer-Ehepaar für ihr freundliches Willkommen und den überaus köstlichen Imbiss.

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Kriegseinsatz gegen die Natur kurz vor dem jährlichen Waffenstillstandsgebot in Obersülzen am Landgraben

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Bericht über die jüngsten Eingriffe am Landgraben

PDF 45,2 MB öffnet sich in neuem Fenster.

 

In der Bildzusammenstellung (Bilder: F. Sauer) zum ehemaligen Vogelparadies sitzt der Pirol. wenn man genau hinsieht, in seinem Nest.

Der darunter befindliche Buntspecht steht noch einmal für die ornithologische Vielfalt dieses Gebietes.

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